Kleingärtnerverein "Einigkeit" e.V.
 

 

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Beschluß der Mitglieder der Jahreshauptversammlung 2024 am 01.06.2024

1. Der Rechenschaftsbericht wird bestätigt.

2. Der Kassenbericht wird bestätigt.

3. Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.

4. Der Mitgliedsbeitrag für den Verein beträgt
- Im Jahr 2025: € 40,00
- Ab dem Jahr 2026: € 50,00
Die Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) vom 16.10.2021 wird
geändert.

5. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden ab dem 01.01.2025 mit € 20,00 pro Stunde bei der Jahresrechnung bewertet.
Die Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) vom 16.10.2021 wird
geändert.

6. Für die Überprüfung, Instandsetzung und Modernisierung (Elektroprojekt) der Elektroanlage des Vereins, wird eine Umlage von € 30,00 für das Jahr 2025 erhoben.

7. Alle Pächter haben dem beauftragten Elektropersonal des Vereins ggf. in Begleitung einer Fachfirma uneingeschränkten Zugang zu ihrer Parzelle und den sich darauf befindlichen Anlagen inkl. Laube zu gewähren, soweit der Zugang im Zusammenhang mit den notwendigen Maßnahmen des Elektroprojekts steht. Der Zugang ist vorher beim Pächter anzumelden und mit diesem zu koordinieren.

8. Alle Elektroanschlüsse auf dem Vereinsgelände werden überprüft und das Ergebnis der Überprüfung in einem Prüfprotokoll aktenkundig
gemacht.

9. Verweigert ein Pächter die Zusammenarbeit im Rahmen des
Elektroprojekts, so kann der Vorstand ihn von der Elektroversorgung
durch den Verein ausschließen.

10.Alle Pächter haben ihre Stromzähler bis zum 31.12.2025 durch neue
digitale Zähler ersetzen zu lassen. Es sind nur die durch den Verein
zentral beschafften und durch den Pächter vom Verein käuflich zu
erwerbenden Zähler einzubauen. Der Einbau ist nur durch
Elektrofachpersonal (VDE) erlaubt, die Kosten trägt der Pächter.

11.Der Vorstand wird beauftragt die digitalen Stromzähler zu beschaffen.

12.Der Anbau und Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten
Vereinsgelände verboten, hierzu zählen insbesondere auch alle
Gartenparzellen und Gartenlauben. Hiervon ausgenommen ist die
Indikation aus medizinischen Gründen auf Grundlage einer ärztlichen
Anordnung (Nachweis).

13.Handelt ein Mitglied in grober Weise gegen die Interessen des Vereins (vereinsschädigendes Verhalten), so kann es nach § 3
„Mitgliedschaft“ der Satzung des Vereins, aus dem Verein ausgeschlossen werden (Ende der Mitgliedschaft). Dieser Sachverhalt ist insbesondere auch dann gegeben, wenn ein Mitglied andere Mitglieder verleumdet oder Zwistigkeiten unter den Mitgliedern verursacht.
Aktivitäten in Chatgruppen (z.B. WhatsApp) oder anderen sozialen
Netzwerken sind kein geschützter Raum für derartiges Fehlverhalten und können somit ebenfalls als vereinsschädigendes Verhalten gewertet werden.


Beitrags- und Gebührenordnung vom 16.10.2021

Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder     nachvollziehbar zu gestalten, gibt sich der Kleingärtnerverein „Einigkeit“ Frankfurt (Oder) folgende Beitrags- und Gebührenordnung. (BGO)

Mit der Beitrags- und Gebührenordnung werden alle Beschlüsse der Mitgliederversammlungen aus der Vergangenheit zusammengefasst und mit aktuellen und notwendigen Beschlüssen ergänzt. Sie ist kein Teil der Satzung des Vereins, sondern sie stellt eine Arbeitsgrundlage für den Vorstand bei Führung des Vereins dar.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr für den Verein beträgt                                30,00 €

Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr für den Stadtverband beträgt                       29,50 €

Gebühren

Die Gebühr bei  Gartenübernahme bzw. Gartenabgabe beträgt                  50,00 €

Bei der Übernahme des Gartens ist ein Sicherungsbetrag (Kaution) auf das Vereinskonto zu zahlen. Dieser wird nicht verzinst und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gartens an den Pächter zurückgezahlt. Die Kaution beträgt 150.00 €.

Mahngebühren bei Zahlungsverzug

1. Mahnung                                             5,00 €

2. Mahnung                                          10,00 €

3. Bei willkürlich vorgenommene Kürzung des Rechnungsbetrages oder nicht vereinbarten Ratenzahlung 10,00 €

Jedes  Vereinsmitglied hat 2 Überweisungen im Jahr frei.

Jede zusätzliche Überweisung kostet 0,25 € (Bankgebühr) und 0,20 € (Bearbeitungsgebühr), die bei der folgenden Jahresrechnung zu zahlen sind.       0,45 €

Unentschuldigte Nichtanwesenheit bei Ablesung von Strom und Wasser    10,00 €

Nachgewiesene illegale Entsorgung von Abfällen und Materialien jeglicher Art im Vereinsgelände, in fremden Gärten oder auf angrenzenden Flächen    50,00 €

Jahresrechnung und Abschlagszahlungen

Die Jahresrechnung erstellt am Jahresende der/die Schatzmeister/-in.

Grundlage dafür sind die Ableselisten für Strom und Wasser und die Rechnung des Stadtverbandes. Erst wenn die Differenzanteile für Strom und Wasser von einem zweiten Vorstandsmitglied geprüft und bestätigt werden, können die Jahresrechnungen Anfang Januar verschickt werden. (Vier-Augen-Prinzip)

Differenzen bei Strom und Wasser werden allen Pächtern zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt.

Der Betrag der Jahresrechnung ist bis zum 15. Februar auf das Vereinskonto zu überweisen.

Eine Abschlagszahlung in Höhe von 70 € hat jeder Pächter bis zum 31.07. zu zahlen.

Verbraucher von mehr als 100 € für Strom und Wasser (sogenannte Großverbraucher) im Vorjahr zahlen zusätzlich einen Abschlag in der Höhe der Hälfte ihres Jahresverbrauchs ebenfalls bis zum 31.07. Dieser zusätzliche Abschlag wird auf der Jahresrechnung extra ausgewiesen.

Verwaltungskosten und Aufwandsentschädigungen

Vorsitzender/Stellvertreter/Schatzmeister/Technikobmann 100,00 € /Jahr

Andere Vorstandsmitglieder   50,00 € /Jahr

Mit der Aufwandsentschädigung sind alle zeitlichen Aufwendungen abgegolten. Tatsächlich entstandene Kosten wie z. B. Bürobedarf, Fahrgeld o. Ä. werden gegen Quittungsbelege gesondert erstattet. Die Aufwandsentschädigung wird erst zum Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt.

Arbeitsstunden

Arbeitsstunden können nur im laufenden Jahr geleistet werden und es sind je Garten 5 Stunden zu leisten. Zur Abrechnung hat jeder Pächter/Garten ohne benannte Funktion einen Abrechnungszettel bis zum 05. Dezember des Jahres beim Vorstand/Briefkasten abzugeben. Auch Pächter mit einem Dauerauftrag haben einen Abrechnungszettel abzugeben.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15 € pro Stunde bei der Jahresrechnung bewertet.



Diese Beitrags- und Gebührenordnung wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 in Kraft gesetzt und ersetzt alle  vorherigen Finanzregelungen.

Änderungen der BGO bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

 



Kleingärtnerverein „Einigkeit“ e. V.                                                                    27.06.2020

Frankfurt (Oder)



Beschluss der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2020


5.1. Die Mitgliederversammlung bestätigt den Rechenschaftsbericht

5.2. Die Mitgliederversammlung bestätigt den Kassenbericht

5.3 Der Vereinsbetrag für 2021 beträgt 30,00 €.  

5.4 In der Anlage Goepelstraße ist von jedem Pächter bis zum 30.07.2020  ein   Abschlag von 70,00 Euro für die Jahresrechnung zu zahlen.    


5.5 Verbraucher von mehr als 100 € für Strom und Wasser im Jahr 2019 zahlen zusätzlich in 2020 Abschläge in der Höhe der Hälfte ihres Jahresverbrauchs von 2019, die individuell mit dem Schatzmeister vereinbart werden müssen. Der Schatzmeister schreibt die entsprechenden Pächter an.


 

5.6       Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro pro Mahnschreiben einmal im Monat.     Bei Überziehen der Zahlungstermine und Mahnung erfolgt das Abklemmen von Strom und Wasser.


5.7    Jedes Mitglied hat im Jahr 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Er kann durch  eine volljährige Person ersetzt werden. Bei nicht geleisteter Arbeit wird am Jahresende ein  Beitrag  von  15 Euro pro Stunde berechnet. Letzter Meldetermin: 04.12.2020


 

5.8      Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand eine Beitrags- und Gebührenordnung zu erarbeiten, die dann in der JHV 2021 beschlossen werden kann.


5.9       Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand eine Versorgungsordnung Strom und Wasser zu erarbeiten, die dann in der JHV 2021 beschlossen werden kann.    

5.10 Beim Neuverpachten/Verkauf eines Gartens erhebt der Verein eine Verkaufspauschale von 50 €.


Kleingärtnerverein „Einigkeit“ e. V.                                                      15.06.2019

Frankfurt (Oder)



Beschluss der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2019

5.1 Der Vereinsbetrag für 2020 beträgt 30,00 €.  

5.2 Die Differenzen bei der Strom- und Wasserabrechnung werden zu gleichen Teilen von den  Pächtern der Anlage Goepelstraße 7 getragen. Sie werden in der Jahresabrechnung gesondert als Differenzanteil Strom und Differenzanteil Wasser ausgewiesen.     


5.3 In der Anlage Goepelstraße ist von jedem Pächter bis zum 30.07.2019  ein   Abschlag von 70,00 Euro für die Jahresrechnung und die gestiegenen monatlichen Kosten für Wasser und Elektro zu zahlen.  


5.4 Verbraucher von mehr als 100 € für Strom und Wasser im Jahr 2018 zahlen zusätzlich in 2019 Abschläge in der Höhe der Hälfte ihres Jahresverbrauchs von 2018, die individuell mit dem Schatzmeister vereinbart werden müssen. Der Schatzmeister schreibt die entsprechenden Pächter an.


     5.5 Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro pro Mahnschreiben einmal im Monat. Nicht bezahlte Mahngebühren werden bei der folgenden Jahresrechnung dazu berechnet.     Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen kann lt. unserer Satzung § 3 Abs.5b     Satz 2 zur Kündigung führen. Der Pächter kann damit das Recht verlieren, vom Verein mit Strom und Wasser versorgt zu werden.


 

5.6  Jedes Mitglied hat im Jahr 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Er kann durch eine volljährige Person ersetzt werden. Bei nicht geleisteter Arbeit wird am Jahresende ein  Beitrag  von  15 Euro pro Stunde berechnet. Der Vorstand wird die Daueraufträge überarbeiten und die Arbeitseinsätze zielstrebiger organisieren.


5.7 Für die Nutzung der Vereinslaube für Vereinsmitglieder ist für 1 – 2 Tage eine einmalige Gebühr von 20,00 € jeder weitere Tag 5,00€ sowie ist für Wasser und      Strom zu zahlen (Zählerablesung).   Für die Nutzung der Vereinslaube für Nichtmitglieder ist für 1 – 2 Tage eine   einmalige Gebühr von 40,00€ jeder weitere Tag 10,00 sowie für Wasser und Strom zu zahlen (Zählerablesung).

5.8        Jeder Pächter ist bei Ableseterminen verpflichtet anwesend zu sein oder durch einen Vertreter das Ablesen zu gewährleisten. Nichtmelden des Zählerstandes kostet 10 €.

5.9  Aufgrund der erhöhten Gebühren bei der Sparkasse beschließen wir, dass jedes

  Vereinsmitglied 2 Überweisungen im Jahr frei hat.

  Jede zusätzliche Überweisung kostet 0,25 € (Bankgebühr) und 0,20€

  (Bearbeitungsgebühr), die bei der folgenden Jahresrechnung zu zahlen sind.

5.10 Für die Erneuerung bzw. Instandhaltung der Wasser- und Elektroanlagen beschließen wir, ab 2020 für 3 Jahre eine Umlage von 30 € von den Pächtern der Anlage Goepelstr.7  mit den Jahresrechnungen zu zahlen.  


5.11 Der Vorstand wird 2019 stichpunktartige Ablesungen einiger Zähler vornehmen und die Pächter gewähren nach Aufforderung den Zugang.  


5.12 Bei Überziehen der Zahlungstermine und Mahnung erfolgt das Abklemmen von Strom und Wasser  


5.13 Bei Nichtmeldung einer neuen Adresse z.B. bei Umzug und die  Rechnung kommt zurück, sind Mahnkosten von 5 € zu zahlen. Die Meldung muss schriftlich erfolgen.




Kleingärtnerverein „Einigkeit“ e.V.                             23.06.2018

Goepelstraße 7

15234  Frankfurt (Oder)

Der Vorstand

Beschlussfassung zur Jahreshauptversammlung 2018

1.  Die Satzung unseres Vereins wird im § 10 (2) wie folgt geändert:

 (2)Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen  des Vereins an LöwenKinder Frankfurt Oder e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Eine Stimmenthaltung


2.   Der Vereinsbetrag für 2019 beträgt 25,00 €.                                  Einstimmig


3.    Neupächter zahlen eine Kaution in Höhe von 150,- Euro, welche beim Austritt 

zurückgezahlt wird. Die Kaution geht auf ein Unterkonto unseres Vereinskontos und es gibt dafür keine Zinsen. Für die Kaution werden keine Ratenzahlungen akzeptiert und erst nach Zahlungseingang kann das Pachtverhältnis geschlossen werden

 Einstimmig


   4.     Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro pro Mahnschreiben einmal im Monat. Nicht bezahlte Mahngebühren werden bei der folgenden Jahresrechnung dazu berechnet. 

Einstimmig

5.     Jedes Mitglied hat im Jahr 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Er kann durch eine 

volljährige Person ersetzt werden. Bei nicht geleisteter Arbeit wird am Jahresende ein          Beitrag  von  10 Euro pro Stunde berechnet.

Einstimmig

6.    In der Anlage Goepelstraße ist von jedem Pächter bis zum 30.07.2018 nach Aushang 

       des Vorstandes eine Teilzahlung von 45,00 Euro für die anfallenden monatlichen      

       Kosten für Wasser und Elektro zu zahlen. 

Einstimmig

7.    Für die Nutzung der Vereinslaube ist für 1 – 2 Tage eine einmalige Gebühr von   20,00 € 

       sowie Wasser und Energie zu zahlen.

Einstimmig

  1. Jeder Pächter ist bei Ableseterminen verpflichtet anwesend zu sein oder durch einen  Vertreter   das Ablesen zu gewährleisten. Nichtmelden des Zählerstandes kostet 10 €. 


  1. Aufgrund der erhöhten Gebühren bei der Sparkasse beschließen wir, dass jedes

       Vereinsmitglied 2 Überweisungen im Jahr frei hat. 

   Jede zusätzliche Überweisung kostet 0,20 €, die bei der folgenden Jahresrechnung dazu berechnet werden.

Einstimmig

10. Bei der Sanierung der Vereinslaube soll die Toilette als Anbau gestaltet werden.


Eine Gegenstimme und eine Stimmenthaltung


Stefan Buchwald

1. Vorsitzender des KGV


 

Beschluss

zur Jahreshauptversammlung am 10.06.2017

1. Der Vereinsbetrag für 2018 beträgt 25,00 €.
2. Neupächter zahlen eine Kaution in Höhe von 150,- Euro, welche beim Austritt zurückgezahlt wird. Die Kaution geht auf ein Unterkonto unseres Vereinskontos und es gibt dafür keine Zinsen. Für die Kaution werden keine Ratenzahlungen akzeptiert und erst nach Zahlungseingang kann das Pachtverhältnis geschlossen werden.
4. Die Aufnahmegebühr für die Vereinsmitgliedschaft beträgt 15,00 Euro.
5. Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro pro Mahnschreiben einmal im Monat. Nicht bezahlte Mahngebühren werden bei der folgenden Jahresrechnung dazu berechnet.
6. Jedes Mitglied hat im Jahr 5 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Er kann durch eine volljährige Person ersetzt werden. Bei nicht geleisteter Arbeit wird am Jahresende ein Beitrag von 5 Euro pro Stunde berechnet.
7. In der Anlage Goepelstraße ist von jedem Pächter bis zum 30.06.2017 nach Aushang des Vorstandes eine Teilzahlung von 45,00 Euro für die anfallenden monatlichen Kosten für Wasser und Elektro zu zahlen.
8. Für die Nutzung der Vereinslaube ist für 1 bis 2 Tage eine einmalige Gebühr von 20 € zuzüglich Gebühren für Wasser- und Stromverbrauch zu zahlen.
9. Das Nichtmelden des Zählerstandes wird mit 10 € berechnet.
10. Das Ab- bzw. Zuschalten wird mit je 5 € berechnet.
11. Aufgrund der erhöhten Gebühren bei der Sparkasse beschließen wir, dass jedes Vereinsmitglied 2 Überweisungen im Jahr frei hat.
Jede zusätzliche Überweisung kostet 0,25 €, die bei der folgenden Jahresrechnung dazu berechnet werden.

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Klaus-Peter Wilke
1. Vorsitzender