Das merke ich mir! - Für ein gutes Miteinander
Ruhestörender Lärm ist in den folgenden Zeiten NICHT gestattet:
Hier die Ruhezeiten:
Montag bis Samstag:
- 13:00 - 15:00 Uhr // 22:00 bis 8:00 Uhr
Sonn- und Feiertage:
- generelle Ruhezeit
Die Lautstärke von Rundfunk- und Fernsehgeräten ist so abzustimmen, dass niemand belästigt wird. Gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten jeder Art.